Haben Sie Ihren Job verloren?
 

Anmeldung beim RAV

Melden Sie sich unbedingt noch während der Kündigungsfrist oder spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an.

Denn Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie früstens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben.

 

Zuständiges RAV für Bonstetten:

RAV Zürich Lagerstrasse
Lagerstrasse 107
8004 Zürich

043 259 65 65
hotline.ravlagerstrasse­@vd.zh.ch


Weitere Informationen finden Sie unter den Links. 

 

Wohnsitzbescheinigung für RAV

Eine Wohnsitzbescheinigung für das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) kann bei persönlicher Vorsprache bei den Einwohnerdiensten gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises gebührenfrei bezogen werden. 

Zugehörige Objekte

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