Steuerfristen
Die Steuererklärungsformulare oder das Schreiben mit dem Zugangscode für die elektronische Einreichung der Steuererklärung des Vorjahres werden bis Ende Januar des laufenden Jahres zugestellt. Sollten Sie diese Unterlagen bis Ende Januar nicht erhalten, sind sie verpflichtet, diese Formulare bzw. Angaben bei der Gemeinde Bonstetten, Bereich Steuern anzufordern.
Die Steuererklärung von natürlichen Personen ist bis zum 31. März einzureichen.
Selbstständigerwerbende und nicht im Kanton Zürich wohnhafte Steuerpflichtige mit einer Betriebsstätte oder Liegenschaftenbesitz in Bonstetten erhalten von Amtes wegen eine verlängerte Frist bis zum 30. September.
Können Sie die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert dieser Frist einreichen, besteht die Möglichkeit, diese vor Ablauf der Einreichefrist online oder beim Bereich Steuern zu erstrecken.
Eine abgelaufene Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einreichungsfrist kann vorerst bis zum 31. August gewährt werden. Sofern Sie eine Fristerstreckung bis zum 30. November benötigen, können Sie die bereits gewährte Frist ab Juli nochmals verlängern.