Veranstaltungsbewilligung
Sie planen ein Fest, eine Veranstaltung, einen Umzug oder ähnliches?
Weitere Informationen finden Sie nachfolgend. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Veranstaltungs- und Polizeibewilligung
Sie planen ein Fest, eine Veranstaltung, einen Umzug oder ähnliches?
Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein. So durch die Nutzung von öffentlichem Grund, durch die Führung einer Festwirtschaft (die nicht gewinnstrebens sein muss, damit ein Patent erforderlich ist), durch den Aufbau von Tribünen oder Zelten oder durch das Aufstellen von Verstärkern im Freien.
Informationen zur Bewilligungspflicht können Sie dem Merkblatt Veranstaltung - Leitfaden & Vorschriften / ergänzende Auflagen entnehmen.
Wir empfehlen Ihnen im Zweifelsfall, sich frühzeitig mit dem Bereich Sicherheit und Gesundheit in Verbindung zu setzten, damit beurteilt werden kann, ob eine polizeiliche Bewilligung erteilt werden muss oder ob darauf verzichtet werden kann.
Für eine rein private Veranstaltung (z.B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeier), wo ausser geladene Gäste, Freunde und Bekannte etc. niemand Zutritt hat sowie keine der im Merkblatt genannten Umstände zur Anwendung gelangen, ist keine polizeiliche Bewilligung notwendig. Dasselbe gilt für private Anlässe, auch wenn sie in öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden.
Planen Sie frühzeitig
Eine sorgfältige und erfolgreiche Planung braucht Zeit, denn es gibt viele Themen zu berücksichtigen. Das Bewilligungsgesuch für grössere Veranstaltungen ist deshalb frühzeitig – das heisst mindestens drei Monate im Voraus – bei der Gemeinde einzureichen.
Veranstaltungsdaten
Bevor Sie Ihre Veranstaltung planen, empfehlen wir Ihnen, ein Blick in den Veranstaltungskalender zu werfen. So lassen Sich unangenehme Überschneidungen und Engpässe vermeiden.
zum Veranstaltungskalender
Gesuch für Veranstaltung
Dieses Gesuchsformular unterstützt Sie im Planungsprozess und stellt sicher, dass alle relevanten Themen rund um Ihre Veranstaltung berücksichtigt und alle notwendigen Bewilligungen eingeholt werden.
Im Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung sind die folgenden Gesuche inbegriffen:
- Polizeistundenverlängerung
- Festwirtschaftspatent
Merkblätter für Veranstaltungen
- Merkblatt Veranstaltung - Leitfaden & Vorschriften / ergänzende Auflagen
- Veranstaltungen im Wald
- Lärmschutz - Machen Sie ein Fest, keinen Lärm!
- Verkauf von Lebensmitteln im Freien
Weiterführende Informationen
- Informationsmaterial Jugendschutz
- Lärmschutz: Schall & Laser
- SUISA (Lizenz Musik)
- Tipps für eine saubere Veranstaltung
- Öffentliche Filmvorführungen
- Umgang mit Lebensmitteln
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
510.1 | Polizeiverordnung | 12. Juni 2012 |
Name | Beschreibung |
---|
Name | Download |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bereich Sicherheit, Gesundheit und Soziales | 044 701 95 22 | sicherheit@bonstetten.ch |