Mieterwechsel
Meldungen der Ein- und Auszüge durch Vermietende und Logiegebende
Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) müssen Vermietende und Logisgebende* (Dritten) den Ein- und Auszug von Mieter/innen oder Logisnehmenden** (Nutzungsberechtigten) der Gemeinde melden.
* Logisgebende: Hauptmietende, Familienmitglieder, Partner/in
** Logisnehmenden: Untermieter/in, Familienmitglieder, Partner/in
Die Meldefrist beträgt 14 Tage ab Eintritt des zu meldenden Ereignisses (Einzug / Auszug).
Sie melden den Einwohnerdiensten mit einer Ein- bzw. Auszugsanzeige oder online, wenn sie
Die mit den Ein- bzw. Auszugsanzeigen gemeldeten Personen sind zudem verpflichtet, sich ebenfalls innert 14 Tagen seit eintreten des Ereignisses (Einzug / Auszug) persönlich bei den Einwohnerdiensten an-, um- bzw. abzumelden oder die Ummeldung online (eUmzugCH) vorzunehmen. |
Online-Meldung von Ein- und Auszügen
Sie können Ein- und Auszugsanzeigen online über das Portal www.drittmeldung.ch eingeben.
- ohne Login, keine Registrierung
- Bestätigung als PDF
Ein- und Auszugsanzeigen Formulare
Mit den folgenden Formularen melden Sie uns Personen, denen Sie eine Wohnung oder ein Zimmer vermieten oder die unentgeltlich bei Ihnen wohnen.
Die ausgefüllten Formulare können dem Bereich Einwohnerdienste entweder per Post oder via E-Mail zugestellt werden:
Adresse:
Bereiche Einwohnerdienste
Am Rainli 2
8906 Bonstetten
E-Mail:
einwohnerdienste@bonstetten.ch
Wir bitten um vollständige Angaben, damit Rückfragen vermieden werden können.
Der Nutzen der Ein- und Auszugsmeldungen
Die Ein- und Auszugsanzeige dient uns zur Aufforderung der zu- oder wegziehenden Person, sich an-, ab- oder umzumelden, wenn dies durch die betroffene Person nicht von sich aus geschieht.
Sie erleichtert uns damit die Arbeit bei Abklärungen über Meldeverhältnisse von Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die Meldung umfasst folgende Angaben (§8 MERG):
- Name und Adresse des Dritten
- Gebäudeadresse und amtliche Wohnungsnummer (Informationen zur aWN siehe weiter unten)
- Beginn oder Ende des Nutzungsrechts
- Name, Vorname und Staatsangehörigkeit der Nutzungsberechtigten
- Geburtsdatum und Zuzugort der Nutzungsberechtigten, sofern diese Angaben bekannt sind
Amtliche Wohnungsnummern (aWN)
Amtliche Wohnungsnummern dienen der eindeutigen Wohnungsidentifikation in Gebäuden mit mehr als einer Wohnung. Sie werden gemäss der Richtlinie zur Wohnungsnummerierung des Bundesamts für Statistik vergeben.
Berechtigte Personen (Eigentümer, Verwalter) erhalten beim Bereich Hochbau Auskunft über die gültigen amtlichen Wohnungsnummern.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |